Mittwoch, November 27, 2024
Controller Rolle

Gibt es die Berufsbezeichnung „Controller“?

Diese Frage stand Anfang der 90er Jahre im Zentrum zahlreicher Diskussionen, da es in der IHK-Rolle der Ausbildungsberufe bis zu jenem Zeitpunkt den Beruf “Controller” nicht gab. Insbesondere der ICV kümmerte sich intensiv um die Anerkennung des Controllers als Beruf. Die Bundesagentur für Arbeit definiert den Controller-Beruf inzwischen wie folgt:

Die Tätigkeit im Überblick

Controller/innen entwickeln und pflegen Unterstützungs- und Analysesysteme zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses in Unternehmen. Sie sorgen für Transparenz in den Geschäftsabläufen und tragen somit zu einer höheren Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bei. Sie arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche, d.h. in Firmen aus Industrie und Handel, in großen Handwerksbetrieben oder im Dienstleistungsbereich

Besonders interessant ist die Passage „Die Ausbildung im Überblick“. Controller/in ist eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden in der Regel in Teilzeit angeboten und dauern 7 Monate bis 2 Jahre, bei Vollzeit 2 bis 6 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Abschluss im Rahmen einer durch die Handwerkskammern geregelten Weiterbildung zu erwerben. Nach dieser gesetzlichen Berufsdefinition dürfte sich nur derjenige/diejenige geprüfter Controller(in) nennen, der an der Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin” teilgenommen hat. Für alle anderen Controller bleibt noch der “Trost” einer zweiten Berufsdefinition, die eine interne Arbeitsgruppe der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung einer neuen Klassifikation der Berufe am 20.5.2010 veröffentlicht hat. Danach ist ein “Beruf” ein Bündel von Tätigkeiten, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Nach dieser Definition dürfte jeder Controller als Berufsbezeichnungen “Controller” (ohne das Adjektiv “geprüft”) angegeben, da für die Controller-Tätigkeit ein Bündel von Tätigkeiten definiert sind, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Quellen:

Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

„Steckbrief Controller/Controllerin“ der Bundesagentur für Arbeit

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